- Beiträge -
Achtung: Zum Ausdrucken oder Abspeichern der aktuellen Beiträge finden Sie hier die aktuell gültige Beitragsordnung als PDF-Datei.
Beitragsordnung
1. Die Beitragsordnung bestimmt die Höhe der zu erhebenden jährlichen Vereinsbeiträge und Umlagen, die gemäß § 4 der Satzung von der Hauptversammlung festgesetzt werden.
2. Mit dem Aufnahmeantrag bestätigt das Mitglied die Teilnahme am Abbuchungsverfahren für alle Zahlungen an den TV Biberach-Hühnerfeld e.V.
3. Ordentliche Mitglieder
3.1 Vereinsbeiträge
Art der Mitgliedschaft |
Beitrag |
a) Aktive Mitglieder:
1. Erwachsene
2. Ehepaare/Lebensgemeinschaften
3. Schüler, Studierende, Auszubildende, Militär- und Zivildienstleistende bis 25 Jahre
4. Jugendliche bis 18 Jahre:1. Familienmitglied
Jugendliche bis 18 Jahre: 2. Familienmitglied
alle weiteren Familienmitglieder
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150,00
230,00
50,00
50,00
35,00
0,00
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b) Passive Mitglieder: |
25,00 |
c) Ehrenmitglieder: |
0,00 |
3.2 Bei Beginn der Mitgliedschaft bis zum 30. Juni eines Jahres wird der volle Vereinsbeitrag erhoben. Bei Beginn der Mitgliedschaft ab dem 1. Juli werden nur 50 % des vollen Vereinsbeitrages erhoben.
3.3 Bis zum 31. Dezember eines Jahres kann ein Mitglied durch schriftliche Erklärung für das kommende Jahr seine aktive in eine passive Mitgliedschaft umwandeln. Eine Umwandlung nach diesem Termin ist nur bei Vorliegen besonderer Gründe möglich. Eine Umwandlung von passiv auf aktiv ist jederzeit möglich. Der Beitrag für die passive Mitgliedschaft wird dabei auf den vollen Vereinsbeitrag für Aktive angerechnet.
3.4 Schüler, Studierende, Auszubildende nach dem 18. Lebensjahr können durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung als “Jugendliche” mit den entsprechenden Rechten und Pflichten geführt werden. Dies ist jedoch höchstens bis zum 25. Lebensjahr möglich. Eine solche Bestätigung muss bis zum 1. Januar eines jeden Jahres vorgelegt werden. Liegt dieser Nachweis zum genannten Termin nicht vor, wird der Beitrag für Erwachsene erhoben.
3.5 Der Vereinsbeitrag wird bis zum 15. März eines jeden Jahres zahlungsfällig. Für Neueintretende nach dem 15. März wird der Beitrag nach Aufnahmebestätigung fällig. Zu diesen Terminen erfolgt die Abbuchung durch den Tennisverein. Bei Rechnungsstellung und Zahlungsverzug werden die entstandenen Kosten zusätzlich erhoben. Bei hartnäckigem Zahlungsverzug kann dem Mitglied durch Beschluss des Vorstandes die Spielberechtigung entzogen werden. Als weitere Maßnahme ist der Ausschluss aus dem Verein möglich.
4. Zeitmitglieder
4.1 Die Zeitmitgliedschaft ist auf das Kalenderjahr des Ersteintrittes als Zeitmitglied begrenzt. Erfolgt am Jahresende keine Kündigung wird die Zeitmitgliedschaft im darauf folgenden Jahr in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt.
4.2 Für die befristete Mitgliedschaft wird in jedem Fall für Zeitmitglieder, die bei Eintritt das 20. Lebensjahr vollendet haben, ein Jahresbeitrag von 90,00 €, für jüngere Mitglieder ein Jahresbeitrag von 40,00 € erhoben. Bei Beginn der Mitgliedschaft ab dem 1. Juli werden nur 50 % des vollen Vereinsbeitrages erhoben.
4.3 Der Jahresbeitrag ist nach der Aufnahmebestätigung zahlungsfällig. Die Abbuchung erfolgt durch den TV Biberach-Hühnerfeld e.V.
5. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann gemäß § 3 der Satzung nur schriftlich erfolgen.
Biberach, 22. Februar 2016
Ferdinand Kehrle
1. Vorsitzender
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