- Ehrenordnung -
Richtlinien über Ehrungen vom Tennisverein Biberach-Hühnerfeld e.V.
1. Allgemeine Grundsätze
Die in den nachfolgenden Richtlinien vorgesehenen Ehrungen sollten ein Zeichen
äußerer Anerkennung seitens des TVB für Vereinsmitglieder sein:
- langjährige Mitgliedschaft
- herausragende ehrenamtliche Tätigkeit
- besondere Ehrungen auf Vorschlag
- Ehrenmitgliedschaft ist in der Satzung unter § 3 Abs. 5 und § 8 Abs. 9 geregelt.
2. Ehrenausschuss
Der Ehrenausschuss ist der Vorstand, wie er sich nach der Satzung ergibt. In besonderen Einzelfällen können Mitglieder mit beratender Stimme hinzugezogen werden.
3. Langjährige Mitgliedschaft
Ehrung |
Mitgliedschaft |
Ehrennadel |
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25 Jahre |
Bronze (Z) |
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40 Jahre |
Silber (Z) |
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50 Jahre |
Gold (Z) |
Z = Zeitmitgliedschaft
Nur die Zeit der aktiven Mitgliedschaft zählt bei der Zeitmitgliedschaft.
4. Besondere Ehrung bei ehrenamtlicher Tätigkeit und auf Vorschlag
diese Ehrung ist unabhängig von der Mitgliedschaft der Jahre
für besondere Verdienste im Verein |
Bronze (V) |
für außerordentliche Verdienste im Verein |
Silber (V) |
für herausragende Verdienste im Verein |
Gold (V) |
V = Verdienste
5. Verleihung
- Es werden Ehrennadeln mit Urkunden verliehen. Die Urkunde wird vom 1. Vorsitzenden unterschrieben.
- Unter den Ehrennadeln z. B. Bronze (Z) und Bronze (V) wird in der Darstellung nicht unterschieden.
- Es wird nur eine Ehrennadel in der gleichen Kategorie vergeben.
- Die Urkunde wird sowohl bei der Zeitmitgliedschaft (Z) als auch bei der Ehrung (V) überreicht. (z. B. hat ein Mitglied eine Ehrennadel in Bronze (V) und erhält danach die Ehrennadel in Bronze (Z) für 25 Jahre Mitgliedschaft wird nur die Urkunde überreicht.)
- Die Verleihung erfolgt jährlich bei der Hauptversammlung.
Die Ehrenordnung vom 25.01.1993 wird hiermit ungültig. Die neue Ehrenordung tritt durch Beschluss der Vorstandschaft am 08.04.2014 in Kraft.
Biberach, 8. April 2014
Ferdinand Kehrle
1. Vorsitzender
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